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Anbietpflicht des Vermieters nach Eigenbedarfskündigung

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 13. Oktober 2010

Der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 13.10.2010 (VIII ZR 78/10) erneut entschieden, dass der Vermieter nach einer ausgesprochenen Kündigung wegen Eigenbedarfes während des Laufes der Kündigungsfrist dem gekündigten Mieter im selben Haus bzw. der selben Wohnanlage frei werdende Wohnungen, die ebenfalls im Eigentum des Vermieters stehen, anbieten muss. Hierbei habe der Vermieter Größe , Ausstattung und Mietkonditionen dieser Alternativwohnung zu benennen. Versäume der Vermieter eine derartige Anbietung, so sei die Kündigung wegen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam, so dass er keinen Anspruch auf Räumung der gekündigten Wohnung habe.

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen
Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht
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