Allgemein | Mietrecht

Kehren, streuen, räumen auf allen Wegen

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 7. November 2010

Winter und Herbst zwingen durch Laub, Regen und Frost dazu, erhöhte Aufmerksamkeit auf die Verkehrssicherungspflichten zu lenken. Jeder Hauseigentümer hat grundsätzlich die Pflicht, Zuwege zu seinem Eigentum sowie Verkehrsflächen im unmittelbaren Umfeld zum Gebäude so zu sichern, dass eine Schädigung Dritter ausgeschlossen ist.
In der Praxis heißt das: Entweder sind bei Beginn ungünstiger Wetterbedingungen entsprechende Überwach­ungen selbst durch­zu­führen oder aber auf Drit­te zu delegieren. Der klassische Fall der Delegation ist die vertragliche Überbürdung auf den oder die Mieter. Dies bedarf aber einer klaren und unmissverständlichen vertraglichen Regelung im Mietvertrag.
Insbesondere im gewerblichen Mietbereich stellt dies einen nicht zu unterschätzenden Aspekt dar. Durch hohen Publikums- und Kun­denverkehr, erhöhtes Lie­fer­auf­kommen, Schwerlastverkehr und andere Gegebenheiten steigen die Haftungsrisiken zum Teil erheblich.

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen
Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht
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Tel. 02131/71819-0

Rechtsberatung:

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