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GEZ-Gebühr für internetfähige PCs vor dem Aus?

Rechtsreferendar Thomas Pauken am 28. November 2008

Seit Anfang 2007 will die GEZ auch für internetfähige PCs und Laptops Rundfunkgebühren kassieren. Nun scheint es so, als könnte diese Gebührenpflicht kippen. Immer mehr Gerichte sehen sie als unrechtmäßig an.

So urteilten die Richter des VG Wiesbaden (U.v. 19.11.2008 – 5 E 243/08.WI), eine Rechtsgrundlage für diese Gebühr sei nicht ersichtlich. Dabei legten sie das Verständnis des „vernünftigen Durchschnittsbürgers“ zugrunde, der unter einem Rundfunkempfangsgerät für gewöhnlich ein Radio oder ein zu diesem Zweck angeschafftes Empfangsteil verstehe, nicht aber einen Internet-PC. Dass ein solcher PC zum Rundfunkempfang im Rahmen beruflicher Tätigkeit genutzt werde, befand das Gericht als „fernliegend“.

Auch das VG Münster (U.v. 6.10.2008 -€“ 7 K 1473/07) urteilte im Sinne der Nutzer. So verpflichte allein der Besitz eines Internet-PCs noch nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren. Denn die Erhebung einer Gebühr aufgrund des bloßen Besitzes käme einer „Strafsteuer“ gleich.

߄hnlich entschied zuvor auch schon das VG Koblenz (U.v. 15.7.2008 -€“ 1 K 496/08.KO). Dieses sah den klagenden Rechtsanwalt, der in seiner Kanzlei einen internetfähigen PC bereithielt, nicht als Rundfunkteilnehmer an. Der PC -€“ so die Richter -€“ werde nach der Lebenserfahrung in vielfältiger Weise genutzt, nicht aber zum Empfang von Rundfunk.

Zu beachten ist bei diesen Entscheidungen, dass sie Fallkonstellationen betrafen, in denen es um die (zumindest auch) berufliche Nutzung des Gerätes ging. Denn nur in einem solchen Fall muss grundsätzlich auch ein Zweitgerät angemeldet werden.
Daher dürften diese Entscheidungen Privathaushalte weniger betreffen, in denen regelmäßig bereits ein Radio, Fernseher o.ä. angemeldet ist.

außerdem ist die Rechtsprechung zu diesem Thema (noch) nicht einheitlich. So hat das VG Ansbach eine Gebührenpflicht für internetfähige PCs mit Urteil vom 10.7.2008 (Az: 5 K 08.00348) bejaht. Eine obergerichtliche Entscheidung ist bislang nicht erfolgt, jedenfalls nicht bekannt.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass die zitierten Entscheidungen zum generellen Abschied von der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung führen. Vielmehr dürfte eine Änderung bzw. Erweiterung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ausdrücklich auch auf internetfähige PCs zu erwarten sein. Post von der GEZ wird deshalb so schnell nicht der Vergangenheit angehören.
Die Urteile zeigen aber, dass die Regelungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vielfach enger auszulegen sind, als insbesondere die GEZ selbst proklamiert.

Rechtsreferendar Thomas Pauken
Verantwortliche Rechtsanwälte: RA Klingen und RA Goldkamp
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Rechtsberatung:

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