Allgemein

GEZ und kein Ende …

Rechtsreferendar Thomas Pauken am 11. Februar 2009

In einem aktuell veröffentlichten Urteil (Urt.v. 21.8.2008 -€“ 2 S 1084/07 = NJW 2009, 389) hat sich der VGH Mannheim u.a. zur Beweiskraft von Anmeldeerklärungen der GEZ geäußert. Diese hatte im zugrunde liegenden Rechtsstreit nachträgliche Rundfunkgebühren gegenüber einer Teilnehmerin festgesetzt und sich dabei auf eine Anmeldeerklärung der Teilnehmerin von 2005 gestützt, nach welcher sie schon seit 1995 ein Autoradio nutze. Später konnte die Teilnehmerin aber nachweisen, dass dies doch erst seit frühestens Juli 2000 der Fall war. Die Gebühren für den Zeitraum Januar 2000 bis Dezember 2001 wollte sie nicht zahlen und klagte.

Die Richter gaben ihr aber nur zum Teil Recht:

So beweist nach Ansicht der Richter eine Anmeldeerklärung, die gegenüber der GEZ abgegeben wird, nur, dass sie mit diesem Inhalt abgegeben wurde. Dagegen steht nicht automatisch fest, dass der Inhalt auch richtig ist. Allerdings ist die Anmeldeerklärung ein gewichtiges Indiz dafür, dass die Erklärung inhaltlich zutrifft. Gelingt es dem Betroffenen jedoch -€“ wie hier -€“, diese Indizwirkung zu erschüttern, so ist die GEZ (wieder) in der Beweislast.

Dies war der Rundfunkanstalt im genannten Fall nicht möglich, weshalb die Teilnehmerin die festgesetzten Gebühren von Januar bis Juni 2000 nicht erstatten musste.

Jedoch hatten die Richter noch eine andere Frage zu klären:

So hatte die Rundfunkteilnehmerin ihre Empfangsgeräte nicht ordnungsgemäß angemeldet, sich nun aber bezüglichen der restlichen Gebühren auf Verjährung berufen.

Dies, so die Richter, sei unzulässige Rechtsausübung. Als „Schwarzhörer“ könne man sich einer nachträglichen Gebührenfestsetzung nicht mit dem Argument der Verjährung entziehen. Aus dem eigenen unrechtmäßigen Verhalten dürfe man nämlich keine Vorteile ziehen.

Deswegen musste die Teilnehmerin die restlichen „verjährten“ Gebühren auch für die Vergangenheit erstatten.

Kurzum: Schwarzhören (und wohl auch „€“sehen) schützt vor Zahlung nicht!

Die Entscheidung reiht sich ein in eine Vielzahl von aktuellen Urteilen zum Thema Rundfunkgebühren / GEZ. Die nächsten Entscheidungen dürften wohl nicht lange auf sich warten lassen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten“€¦

Rechtsreferendar Thomas Pauken
Verantwortliche Rechtsanwälte: RA Klingen und RA Goldkamp
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Tel. 02131/966555

Rechtsberatung:

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