Allgemein | Gesellschaftsrecht

Gesetz zur Nachhaltigkeit von Biomasse erst ab 2011

Rechtsanwalt Leonhard Breuer am 21. Juni 2010

Der Bundestag hat die geplante Kürzung der Förderung von Strom aus Pflanzenöl auf nächstes Jahr verschoben. 

Ursprünglich sollte Strom aus Pflanzenöl ab 1. Juli 2010 nur noch dann staatlich gefördert werden, wenn das Öl zur Erzeugung von Ökostrom besonders umweltschonend gewonnen wird. Dieser Termin wurde jetzt aber mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP um ein halbes Jahr auf Anfang 2011 verschoben.

Begründet wurde dieser Schritt damit, dass die Hersteller derzeit nicht genügend nachhaltig produziertes Pflanzenöl zur Verfügung stellen können. Um diesen Engpass nicht zu verschärfen, gilt die Kürzung der Förderung erst sechs Monate später.

Die Neuregelung wurde aus Gründen des Umweltschutzes getroffen. Viele Hersteller von Pflanzenöl zur Stromerzeugung bauen die zur Gewinnung notwendigen Pflanzen zu Lasten von Regenwäldern und Feuchtgebieten an. Um zu verhindern, dass Pflanzenöl aus solcher Produktion weiterhin in den Genuss staatlicher Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kommt, hat die Bundesregierung die Beschränkung der Förderung beschlossen.

Zudem müssen bei der Stromerzeugung mit Raps-, Palm- und Sojaöl mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase frei werden als bei der Nutzung von Kohle oder Erdgas. Bis 2018 soll diese Quote sogar auf 60 Prozent steigen.

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