Allgemein | Allgemeines Zivilrecht | Versicherungsrecht

Feuerwerksschäden: Wer haftet?

Rechtsanwältin Nadine Reimer am 7. Januar 2017

Mandantenfrage: » Wer haftet für Feuerwerksschäden an parkenden Autos und Gebäuden?

Diese Frage ist nicht klar zu beantworten. Meist spielen die Umstände eine Rolle, etwa bei der Beurteilung, ob jemand grob fahrlässig gehandelt hat. Bei parkenden Autos zahlt den Schaden in der Regel der schuldige Feuerwerker oder seine Haftpflichtversicherung. Hat er den Böller absichtlich unter oder in das Auto geworfen, verweigert die Versicherung die Zahlung. Bleibt der Verursacher unerkannt, hilft die Teilkaskoversicherung des Geschädigten. Für Schäden an Gebäuden kommt die Gebäudeversicherung auf, für Brandschäden am Mobiliar die Hausratversicherung. Auch hier gilt: Wer grob fahrlässig handelt, zahlt selbst.

Rechtsanwältin Nadine Reimer
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwältin Nadine Reimer
Tel. 02131/71819-0

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert