Feuerwerksschäden: Wer haftet?
Rechtsanwältin Nadine Reimer am 7. Januar 2017Mandantenfrage: » Wer haftet für Feuerwerksschäden an parkenden Autos und Gebäuden?
Diese Frage ist nicht klar zu beantworten. Meist spielen die Umstände eine Rolle, etwa bei der Beurteilung, ob jemand grob fahrlässig gehandelt hat. Bei parkenden Autos zahlt den Schaden in der Regel der schuldige Feuerwerker oder seine Haftpflichtversicherung. Hat er den Böller absichtlich unter oder in das Auto geworfen, verweigert die Versicherung die Zahlung. Bleibt der Verursacher unerkannt, hilft die Teilkaskoversicherung des Geschädigten. Für Schäden an Gebäuden kommt die Gebäudeversicherung auf, für Brandschäden am Mobiliar die Hausratversicherung. Auch hier gilt: Wer grob fahrlässig handelt, zahlt selbst.
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