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Das Berliner Testament

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 7. März 2013

Das Berliner Testament dient  der Vorsorge für den Ehepartner und die Kinder.
Familien mit Kindern sollten die Vermögensnachfolge planen. Dabei bietet sich oftmals das so genannte Berliner Testament an. Hier setzen sich die Partner gegenseitig zu Alleinerben für den ersten Erbfall ein. Gleichzeitig werden die Kinder zu Schlusserben bestimmt für den zweiten Erbfall oder für den Fall, dass beide Eltern gleichzeitig sterben.
Für dieses Situation können die Eltern im Testament auch vorschlagen, wer als Vormund ihrer minderjährigen Kinder eingesetzt werden soll.
Geregelt werden sollte auch, ob der Längerlebende das Testament noch ändern darf, beispielsweise wenn er sich mit den Kindern zerstritten hat.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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