Allgemein

Beweis: Wann ist etwas bewiesen?

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 19. April 2012

Wer vor Gericht gewinnen will, braucht Beweise. Doch nach welchen Spielregeln werden sie ausgewertet? Wann ist ein Beweis erfolgreich geführt?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht für die Überzeugung des Gerichts eine praktische Gewissheit. Man kann dies frei mit einer Wahrscheinlichkeit zu 90% übersetzen. Der Bundesgerichtshof hebt hervor, dass keine Sicherheit oder an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich ist, sondern nur ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (BGH, Urteil vom 19.10.2010, Az. VI ZR 241/09, Rn. 21, zitiert nach juris).

Nach § 286 Abs. 1 ZPO ist es Sache des Gerichts, nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob es eine Tatsachenbehauptung für wahr oder unwahr erachtet. Das Gericht darf sich dabei nicht nur auf das Ergebnis der Beweisaufnahme stützen, sondern muss „den gesamten Inhalt der Verhandlungen“ einbeziehen, also auch Äußerungen der Prozessbeteiligten. Es muss im Urteil die Gründe angeben, aufgrund derer es sich die Überzeugung gebildet hat.

Tipp 1: Wenn Beweismittel fehlen, man aber als Kläger oder Beklagter selbst etwas zur streitigen Frage sagen kann, sollte in Anwaltsprozessen die Anhörung der eigenen Partei gemäß § 137 Abs. 4 ZPO beantragt werden. Ob sich das Gericht durch die Äußerung überzeugen lässt, ist ihm überlassen. Es ist jedoch verpflichtet, dem Anhörungsantrag Folge zu leisten (kein Ermessen des Gerichts und keine Zustimmung der Gegenseite erforderlich!) und den Inhalt der Aussage bei der Überzeugungsbildung zu berücksichtigen.

Tipp 2: Beim Nachweis der Schadenshöhe gilt gemäß § 287 ZPO ein erleichtertes Beweismaß. Es ist nicht praktische Gewissheit (=90%), sondern nur überwiegende Wahrscheinlichkeit (=51%) erforderlich. Das Gericht kann die Schadenshöhe auch schätzen. Es genügt, Anknüpfungstatsachen zu beweisen, die für eine Schadensschätzung ausreichende greifbare Anhaltspunkte bieten (BGH, Urteil vom 03.12.1999, Az. IX ZR 332/98, Rn. 10, zitiert nach juris).

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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