Beiträge von Tobias Goldkamp

Steuerrecht

EuGH entscheidet über Vorsteuerabzug

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 14. November 2017

Deutschland und Österreich wollen Umsatzsteuerbetrug bekämpfen – doch sie treffen Millionen unbeteiligter Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler. Morgen entscheidet der EuGH über den Fall eines von uns vertretenen KFZ-Händlers aus Neuss. Nach dem Willen der deutschen Finanzverwaltung soll der Vorsteuerabzug davon abhängig gemacht werden, ob der leistende Unternehmer an seiner in der Rechnung angegebenen Anschrift „wirtschaftliche […]

Allgemein

Weise hin, bevor Du änderst!

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 8. November 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berufungsgerichten aufgegeben, rechtzeitig vor der Berufungsverhandlung einen Hinweis zu erteilen, wenn es vom erstinstanzlichen Urteil abweichen will. Die regelmäßige Praxis, erst in der mündlichen Verhandlung die Katze aus dem Sack zu lassen, verletzt den Berufungsbeklagten in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör. Verbotene Überraschungsentscheidung Der in Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz enthaltene […]

Erbrecht | Familienrecht | Gesellschaftsrecht | Immobilienrecht

BGH: Vergleich ersetzt notarielle Beurkundung

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 20. Oktober 2017

Beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte können statt vor dem Notar auch im Rahmen eines Rechtsstreits durch einen Prozessvergleich erfolgen.

Verkehrsrecht

Drohnenführerschein: Viel Lärm um wenig

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 1. Oktober 2017

Wer mit schweren unbemannten Fluggeräten fliegt, braucht ab heute einen Kenntnisnachweis. Doch für die meisten Drohnenpiloten gilt die Vorschrift nicht. Wer braucht den Nachweis? Der Nachweis ist nur für Fluggeräte mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm erforderlich. Die meisten handelsüblichen Drohnen wiegen weniger. Eine Phantom 4 wiegt 1,4 Kilogramm, eine Mavic Pro 743 […]

Erbrecht

Testierunfähigkeit: Wann ist ein Testament ungültig?

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 29. September 2017

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht versteht, was er im Testament schreibt, oder Einflüssen Dritter nicht mehr den eigenen Willen entgegen setzen kann, ist testierunfähig. Das Testament ist dann unwirksam und es greift entweder ein früheres Testament oder die gesetzliche Erbfolge. Gemäß § 2229 Abs. 4 BGB ist testierunfähig, wer „wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen […]


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