Verkehrsrecht

Drohnenführerschein: Viel Lärm um wenig

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 1. Oktober 2017

Wer mit schweren unbemannten Fluggeräten fliegt, braucht ab heute einen Kenntnisnachweis. Doch für die meisten Drohnenpiloten gilt die Vorschrift nicht.

Wer braucht den Nachweis?

Der Nachweis ist nur für Fluggeräte mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm erforderlich.

Die meisten handelsüblichen Drohnen wiegen weniger. Eine Phantom 4 wiegt 1,4 Kilogramm, eine Mavic Pro 743 Gramm.

Mit Profi-Drohnen wie der Inspire 2 wird die Gewichtsschranke überschritten.

Wie bekomme ich den Nachweis?

Der einfachste und kostengünstigste Weg ist, sich durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein einweisen zu lassen. Die Bescheinigung über diese Einweisung reicht aus (§ 21 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO). Sie kostet rund 30 Euro.

Die Alternative, eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle, ist wesentlich teuerer und kostet meist mindestens das zehnfache.

Inhaber eines Pilotenscheins, also einer Erlaubnis als Luftfahrzeugführer, müssen für ihre Drohne keinen zusätzlichen Kenntnisnachweis erbringen.

Wie lange ist der Nachweis gültig?

Die Kenntnisnachweise sind fünf Jahre gültig (§§ 21d Abs. 1 Satz 2, 21e Abs. 1 Satz 2 LuftVO). Sie müssen danach erneuert werden.

Wer darf kontrollieren?

Zur Kontrolle berechtigt sind nur die zuständigen Ordnungsbehörden, nicht etwa Spaziergänger oder Grundstückseigentümer.

Was passiert, wenn ich ohne erforderlichen Nachweis erwischt werde?

Wer auf Verlangen den Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann (§§ 44 Abs. 1 Nr. 17c LuftVO, 58 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2 LuftVG). In der Praxis ist mit Bußgeldern im zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Bereich zu rechnen.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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