Ausbewahrungsfristen wichtiger Unterlagen
Internetredaktion am 7. Dezember 2010Der Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt, um sich dem Ausmisten von Papieren zu widmen. Die Aufbewahrungsfristen für wichtige Dokumente beginnen und enden nämlich jeweils zum Jahreswechsel. Für Privatleute besteht keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht mit Ausnahme von Handwerkerrechnungen (5 Jahre Aufbewahrungsfrist).
Dennoch gelten folgende Empfehlungen:
„Da die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt, empfiehlt es sich, Kontoauszüge über diesen Zeitraum aufzubewahren“, so der Rat von Rechtsanwalt Ralf Klingen.
Wichtig in Zeiten des Online-Bankings: Nur die ausgedruckten Belege gelten. Auch wenn der Ausgleich einer Rechnung durch den Kontoauszug belegt werden kann, sollten Rechnungen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden, um Gewährleistungsansprüche für Möbel, Elektrogeräte und ähnliches belegen zu können.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses sollten die Mietverträge, deren Änderungen sowie Übergabeprotokolle drei Jahre aufbewahrt werden. Hausbesitzer sollten alle das Haus betreffenden Rechnungen aufbewahren.
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