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Wirkungsvolles Forderungsmanagement ist entscheidender Vorteil

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 7. November 2009

In Zeiten schwindender Liquidität bedeutet die Sicher­ung der eigenen Liquidität nicht nur eine Stärkung des Eigenkapitals, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil. Voraussetzung dafür ist ein effektives Inkasso.
Das beginnt allerdings schon mit Ihrem eigenen Mahnwesen. Bleiben offene Rechnungen lange unbearbeitet? Mahnen Sie auch telefonisch? Versenden Sie mehr als zwei oder drei Mahnungen?

Nummerieren Sie die Mahnungen?
Diese Fragen sind bereits mitentscheidend für den Erfolg der In­kassotätig­keiten, bestimmt sich doch danach, ob Sie beim Wettlauf der Gläubiger hinterherlaufen oder rechtzeitig starten.

» Mahnwesen optimieren spart Zeit und Ärger
Ein Schuldner wird in der Regel den schnellsten und „lästigsten“ Gläubiger zuerst bezahlen. Wir beraten Sie daher zu den Möglichkeiten, Ihr Mahnwesen zu optimieren.
Erfolgt dennoch keine Zahlung, stehen wir Ihnen mit unseren Inkassodienstleistungen zur Verfügung. Dabei sind wir auf Geschwindigkeit ausgerichtet. Wir fordern den Schuldner einmal außergerichtlich auf, statt ihm stets neue Zahlungsaufforderungen zu sen-den, wie dies bei vielen Inkassounternehmen üblich ist. Erfolgt keine Reaktion, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren und anschließend die Zwangsvollstreckung ein. Dabei ergreifen wir möglichst umfangreiche Vollstreckungsmaßnahmen. Ist ein kurzfristiger Erfolg nicht realisierbar, bearbeiten wir Ihre Forderung langfristig, notfalls über viele Jahre. Im Insolvenzfall des Schuldners stehen Ihnen unsere Insolvenz­rechtler zur Seite und falls der Schuldner Einwendungen erhebt, unsere Prozessanwälte.

» Erstattung der Kosten für das Inkassoverfahren
Es ist übrigens ein Irrtum, dass anwaltliches Inkasso teuer sein muss. Zahlt der Schuldner, muss er auch alle Kosten erstatten. Es fällt keine zusätzliche Erfolgs­provision an, die alleine von Ihnen zu tragen wäre. Im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens kann das Kostenrisiko für den Fall, dass keine Zahlung beigetrieben werden kann, durch eine besondere Vergütungsvereinbarung reduziert werden.
Sorgen Sie dafür, im Wettlauf der Gläubiger vorne dabei zu sein.

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld
Fachanwalt für Familienrecht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Volker Stadtfeld
Tel. 02131/9665-55

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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