Erbrecht

Wertermittlung nicht überbewerten

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 10. November 2008

Bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder dem Streit um Pflichtteilsansprüche werden Fragen der Wertermittlung oft zu früh diskutiert und zu stark in den Mittelpunkt gestellt. Dadurch entstehen Streit und Kosten; wertvolle Zeit geht verloren.

Taktisch klüger ist es, sich zunächst auf die Punkte zu konzentrieren, in denen sich ein Konsens erzielen lässt. Dadurch kann die wichtige und in der Praxis oft unterschätzte Frage, welche Gegenstände überhaupt zum Nachlass gehören, geklärt werden. Die Vorabbehandlung unstreitiger Punkte dient auch dem Ziel, unter den Beteiligten ein Klima der Sachlichkeit und des Vertrauens aufzubauen.

In der Erbengemeinschaft kann mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses begonnen werden, das die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zunächst nur aufzählt.

Die Wertermittlung kann dann in der zweiten Stufe erfolgen. Hierbei können die Beteiligten Streitigkeiten auf verschiedene Weise beilegen. So kann ein externer Wertgutachter beauftragt werden. Alternativ kann der betreffende Gegenstand intern oder extern meistbietend versteigert werden.

Bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen hat der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch gegen den Erben, dass dieser den Wert eines Nachlassgegenstandes ermittelt. Soweit ein Wertgutachten eines Sachverständigen erforderlich ist, muss der Erbe dieses bezahlen.

Allerdings darf auch hier der Nutzen des Wertgutachtens nicht überschätzt werden. Häufig entbrennt zwischen den Beteiligten ein zeit- und kostenaufwändiger „Gutachterkrieg“, bei dem Gutachten mit Gegengutachten beantwortet werden, ohne dass man dadurch einer Lösung näher kommt.

Kommt es dann zum Rechtsstreit, sind die privat eingeholten Gutachten nur als einfacher Parteivortrag und nicht als Sachverständigenbeweis verwertbar. Beweiskräftige Sachverständigengutachten im Sinne der Zivilprozessordnung sind nur solche Gutachten, die durch das Gericht selbst in Auftrag gegeben wurden.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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