Vorsorge für Unternehmer
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 15. Dezember 2017Viele gesetzliche Regelungen passen nicht auf die Bedürfnisse von Unternehmerinnen und Unternehmern, führen zu Konflikten und Steuerkeulen. Doch mit geschickter Gestaltung erhalten Sie das Vermögen und sichern den Betrieb.
Regelungen abgestimmt und aktuell halten
In Testament, Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag und Vollmacht können Sie regeln, was passieren soll, wenn Sie selbst nichts mehr regeln können.
Oft fehlen diese Regelungen, sind nicht aufeinander abgestimmt oder passen nicht mehr auf Ihre aktuelle familiäre und wirtschaftliche Situation. Hier hilft ein Check-Up.
Was ist zu regeln?
Im Testament oder Erbvertrag bestimmen Sie, wer Ihr Erbe, also Ihr persönlicher Rechtsnachfolger wird, und wer sonst noch etwas durch Vermächtnis zugewendet bekommen soll.
Sie können auch einen Testamentsvollstrecker bestimmen, etwa wenn dem Erben die Ausbildung oder Lebenserfahrung fehlt oder wenn Sie Konflikte zwischen mehreren Erben befürchten.
Im Gesellschaftsvertrag können Sie regeln, dass nur bestimmte Personen, etwa mit passender beruflicher Qualifikation, Gesellschafter werden können.
Sie können auch zwischen den Mitgesellschaftern regeln, dass diese in Eheverträgen mit ihren jeweiligen Ehepartnern vereinbaren müssen, den Gesellschaftsanteil vom Zugewinn und Pflichtteil auszunehmen. So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Scheidungskriegen und Pflichtteilsstreitigkeiten. Ist der Gesellschaftsanteil nicht von Zugewinn und Pflichtteil ausgenommen, ist bei jeder Scheidung und jedem Sterbefall eine Unternehmensbewertung erforderlich.
Unterschätzte Vorsorgevollmacht
Fällt der Unternehmer aus, ist das für das Unternehmen schlimm. Katastrophal wird es, wenn kein Bevollmächtigter benannt ist und ein längerer Schwebezustand entsteht, in dem niemand Entscheidungen treffen kann.
Mit einer Vollmacht bestimmen Sie, wer Sie persönlich vertreten darf, wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, Ihre Interessen selbst wahrzunehmen.
Die Vollmacht kann beispielsweise für Vermögensangelegenheiten oder für Patientenrechte gelten, aber auch umfassend als Generalvollmacht ausgestaltet werden.
Die Vollmacht kann auch über den Tod hinaus gelten. So können Sie Ihren Liebsten und Ihrem Unternehmen die Hängepartie eines teuren Erbscheinsverfahrens ersparen.
Umsichtig gestalten
Ob Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt – verlangen Sie von Ihrem Berater, dass er Sie bei der Gestaltung über die Ansprüche Ihrer Familienmitglieder, Mitgesellschafter und des Finanzamts informiert.
Wer sich nicht mit Zugewinnausgleich, Pflichtteilsansprüchen, Vinkulierungsklauseln und den ertrags- und erbschaftsteuerlichen Fallstricken auskennt, kann Sie nicht kompetent beraten. Leider gibt es kaum einen Berater, der in allen diesen verschiedenen Bereichen Experte ist.
Gute Ergebnisse erzielen Sie, wenn Steuerberater, Notar und Rechtsanwalt zusammen arbeiten. Das ist eigentlich kein Problem, leider aber noch immer nicht in allen Fällen Standard. Bestehen Sie deshalb darauf, dass die Gestaltung unter den Beratern abgestimmt wird.
Rechtsberatung:
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