Verkehrsrecht

Verteidigung gegen die „Ampel des Grauens“

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 15. September 2017

Tausende Autofahrer übersehen an einer unübersichtlichen Kreuzung in Düsseldorf eine Linksabbiegerampel. Rechtlich dürfte ein Augenblicksversagen vorliegen, so dass kein Fahrverbot verhängt werden muss.

„Ihnen wird vorgeworden, am … in Düsseldorf, Kreuzungsmitte, Herzog-/Corneliusstraße, Fahrtrichtung Rheinkniebrücke, als Führer des PKW … folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 123.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV. …

Beweismittel: TraffiPhot III …

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie .. ein Fahrverbot auf die Dauer von 1 Monat(en) angeordnet.“

So lauten in amtsdeutsch die Bußgeldbescheide, die die Landeshauptstadt Düsseldorf an Betroffene verschickt.

Zwei Linksabbiegerampeln hintereinander

Die Boulevardpresse nennt die Ampel für Linksabbieger von der Corneliusstraße in die Herzogstraße „Ampel des Grauens“ und „Horror-Ampel“.

Der Grund: Dort sind zwei Linksabbiegerampeln hintereinander geschaltet. Erlischt das Rotlicht der ersten Linkabbiegerampel vor der Kreuzung, übersehen Autofahrer oft, dass eine zweite Linksabbiegerampel auf der Kreuzung noch Rot zeigt.

Die gemessenen Rotlichtzeiten sind regelmäßig extrem lang – 10, 20, 30 Sekunden. Das deutet darauf hin, dass die Fahrer die Ampel schlicht übersehen.

Vor dem Amtsgericht Düsseldorf erklärte Ordnungsamts-Mitarbeiter Siegfried Troitzsch als Zeuge in öffentlicher Hauptverhandlung am 24.04.2017, an der Kreuzung sei es „ein bisschen unübersichtlich“. Dort könne es „schonmal zu Missverständnissen kommen“. Es gebe eine hohe Zahl von Messungen, bei denen die Rotzeit sehr lang sei.

Beim Amtsgericht Düsseldorf „stapeln sich die Akten mit Einsprüchen„, berichtet der Express. Richter am Amtsgericht Marcel Duè wird mit den Worten zitiert: „Viele, vor allem Ortsunkundige übersehen diese Ampel. Oder man scheut sich, auf den Schienen stehen zu bleiben.“

Stadt kassiert, statt die Kreuzung zu sichern

Für die betroffenen Autofahrer haben die Bescheide einschneidende Folgen, weil der Bußgeldkatalog zusätzlich ein Fahrverbot vorsieht, wenn die Rotphase schon mehr als eine Sekunde dauerte.

Vor allem aber ist der Zustand für den weiteren Verkehr an der Ampel gefährlich. Durch die Blitzeranlage wird nicht verhindert, dass Autofahrer in die gesperrte Fahrbahn einfahren.

Die Verantwortlichen müssen die Kreuzung so sichern, dass das Rotlicht erkannt wird. Dabei reicht nicht, dass die Gestaltung der Kreuzung und der Lichtzeichenanlage formalen Kriterien genügt. Erforderlich ist, dass das Rotlicht tatsächlich erkannt wird.

Verteidigung gegen Fahrverbot

Betroffene Autofahrer, die das zweite Rotlicht auf der Ampel übersehen haben, sollten sich auf ein sogenanntes Augenblicksversagen berufen.

Ein Augenblicksversagen liegt vor, wenn der Verkehrsverstoß ausnahmsweise nicht als grobe Pflichtverletzung zu werten ist, weil es sich nur um ein kurzfristiges Fehlverhalten handelt, das jedem sorgfältigen und pflichtbewussten Fahrer unterlaufen kann. Es kann beispielsweise vorliegen, wenn der Betroffene

  • ein unübersichtliches Verkehrsgeschehen falsch gedeutet hat oder
  • auf eine besonders schwierige, insbesondere überraschend eingetretene Verkehrslage falsch reagiert hat oder
  • ein Verkehrszeichen übersehen hat und die sichtbaren äußeren Umstände nicht auf eine Beschränkung oder ein Ge- oder Verbot hingedeutet haben.

Die extrem ungewöhnliche Konstellation zweier hintereinander geschalteter Linksabbiegerlichtzeichen, die unterschiedliche Signale geben, kann jede der drei beispielhaft genannten Varianten eines Augenblicksversagens erfüllen.

Dass das Verkehrsgeschehen unübersichtlich, schwierig und überraschend ist, ist durch Vernehmung eines Sachverständigen zu beweisen. Aufgrund des Massenaufkommens dieser Konstellation an der Kreuzung Herzogstraße / Corneliusstraße ist die Beweiserhebung zur Erforschung der Wahrheit erforderlich.

Nach der Anordnung der Lichtzeichenanlagen, der Beschilderung, der Markierung und Verkehrsführung an der Kreuzung Herzogstraße / Corneliusstraße kann auch ein sorgfältiger und pflichtbewusster Fahrer das Rotlicht übersehen. Darauf deutet der hohe Anteil an erfassten Rotlichtverstößen mit Rotzeiten von mehr als zehn Sekunden hin.

Bußgeldverfahren Herzogstraße / Corneliusstraße

In einem Bußgeldverfahren konnte ich erreichen, dass der Betroffene kein Fahrverbot bekam. Er war durch einen Rettungswagen abgelenkt.

In einem anderen Verfahren gewährte das Amtsgericht immerhin eine viermonatige Frist, innerhalb der die Betroffene das Fahrverbot antreten konnte. So konnte sie die autofreie Zeit in ihren Urlaub legen. Vorangegangen war ein Richterwechsel, weil ich die erste Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen musste.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
02131/71819-0

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert