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Verstöße gegen Datenschutzvorschriften auf Webseiten können seit gestern abgemahnt werden

Rechtsanwältin Verena Daniels am 25. Februar 2016

Am 23.02.2016 ist das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Änderungen hierzu sind gestern in Kraft getreten.

Ziel des neuen Gesetzes ist unter anderem die Aufnahme datenschutzrechtlicher Vorschriften (Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu kommerziellen Zwecken) als unterlassungsklagefähiges Verbraucherschutzgesetz und damit der Schutz von Verbrauchern vor unseriösen Unternehmen. In der Praxis bedeutet es aber, dass jeder Betreiber einer Website mit einer Abmahnung rechnen muss, wenn er keine oder eine unvollständige Datenschutzerklärung auf seiner Website eingebunden hat.

Von den Änderungen sind nicht lediglich Onlineshop-Betreiber betroffen. Jeder Seitenbetreiber, der personenbezogene Daten auf seiner Seite verarbeitet, muss ab sofort über eine korrekte und aktuelle Datenschutzerklärung verfügen. Sonst drohen Abmahnungen!

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Datenschutzerklärung korrekt und vollständig ist, sprechen Sie uns an!

Rechtsanwältin Verena Daniels
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Tel. 02131/9665-55

Rechtsberatung:

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