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Keine Abmahnung von Verstößen gegen eBay-Grundsätze

Rechtsanwältin Verena Daniels am 18. Januar 2011

Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 21.12.2010 entschieden, dass ein Verstoß gegen eBay-Grundsätze mangels Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Normen keine Abmahnung rechtfertigt.

Vor dem OLG Hamm ging es um einen Verstoß gegen folgenden eBay-Grundsatz:

„Es ist verboten, als Verkäufer gleichzeitig mehr als 3 Angebote mit identischen Artikeln anzubieten. Das gilt auch für das Anbieten von mehr als 3 Angeboten mit identischen Artikel unter verschiedenen Mitgliedsnamen (…)“

der von einem Mitbewerber als wettbewerbswidrig abgemahnt wurde.

Das OLG Hamm entschied, dass in dem abgemahnten Verhalten kein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG und somit kein Verstoß gegen Marktverhaltensnormen zu sehen sei. Zwar regelten die eBay-Grundsätze auch das Marktverhalten der eBay-Mitglieder, dies sei jedoch für eine wettbewerbsrechtliche Beurteilung unbeachtlich, da die eBay-Grundsätze keine gesetzlichen Vorschriften im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG seien. Zudem sah das OLG Hamm auch keinen Verstoß gegen § 4 Nr. 10 UWG, da ein Verstoß gegen den streitigen eBay-Grundsatz keine gezielte Behinderung, wie § 4 Nr. 10 UWG ihn fordere, darstelle.

Auch sei ein solcher Verstoß keine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 Abs. 1 UWG, da lediglich die jeweiligen Vertragsparteien von dem Verstoß gegen den eBay-Grundsatz betroffen seien. Schließlich liege auch keine allgemeine Marktbehinderung nach § 3 Abs. 1 UWG vor, da durch einen Verstoß gegen den genannten eBay-Grundsatz nicht die ernstliche Gefahr begründet werde, dass der Wettbewerb erheblich eingeschränkt werde.

Das OLG Hamm hat somit ausdrücklich klargestellt, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Verstößen gegen die eBay-Grundsätze durch Mitbewerber unberechtigt erfolgt und der Abmahner daher nicht nur keine Unterlassung fordern kann, sondern darüber hinaus auch verpflichtet ist, die Kosten der unberechtigten Abmahnung zu tragen.

Sollten Sie selbst von einer solchen unberechtigten Abmahnung betroffen sein, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Rechtsanwältin Verena Daniels
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Tel. 02131/9665-55

Rechtsberatung:

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