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Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung) gilt seit dem 9. Januar 2016!

Rechtsanwältin Verena Daniels am 12. Januar 2016

Seit dem 09.01.2016 müssen Online-Händler den Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ auf ihrer Website nennen, der eine Online-Streitschlichtung möglich machen soll. Die Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten steht im Zusammenhang mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Alle Online-Händler, die ihre Waren oder Dienstleistungen (auch) an Verbraucher verkaufen, müssen die neuen Pflichten erfüllen. Händler, die ihre Waren ausschließlich an Unternehmer verkaufen (B2B-Händler) sind von der Verpflichtung dagegen nicht betroffen.

Die Verordnung schreibt vor, dass der Link leicht zugänglich sein muss. Diese Voraussetzung ist z.B. erfüllt, wenn der Link ins Impressum aufgenommen wird. Möglich ist auch die Aufnahme in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dann müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber auch die ganze Zeit im Shop abrufbar sein. Ob die Verpflichtung zur Erfüllung der Informationspflichten für die Händler auch auf den Plattformen wie Ebay und Amazon besteht, ist derzeit noch ungeklärt.

Die Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten wird erst ab dem 15.02.2016 zur Verfügung stehen. Dennoch müssen Händler bereits ab dem 09.01.2016 ihre Informationspflichten hierzu erfüllen! Daher heißt es für Online-Händler spätestens jetzt: Sie müssen tätig werden!

Sollten Sie Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie uns gerne!

Rechtsanwältin Verena Daniels
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Tel. 02131/9665-55

Rechtsberatung:

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