Verluste aus dem Nachlass für Erben nicht absetzbar
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 14. März 2008Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2007, Az. GrS 2/04, entschieden, dass Erben einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei ihrer eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen können.
Dies bedeutet, dass Verluste, welche vor dem Erbfall oder einer Schenkung eingetreten sind, nicht mehr in der Steuererklärung des Erben abgezogen werden können.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass das Steuerrecht auf die persönliche Leistungsfähigkeit ausgerichtet sei und der Erbe daher nicht unbedingt in allen Belangen so zu behandeln sei wie der Erblasser.
Betroffen von der neuen Rechtsprechung sind nur Investitionen vor dem Erbfall. Verluste aus Investitionen, die Erben nach dem Erbfall tätigen, können diese weiterhin absetzen.
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