Verfassungswidrige Hartz-IV-Bescheide? DGB rät, Widerspruch einzulegen
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 28. Dezember 2010Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik die Aufgabe gestellt, die Hartz-IV-Sätze verfassungsgemäß neu zu regeln. Nachdem der Bundesrat seine Ablehnung erklärt hat, kann die Neuregelung nicht zum rechtzeitig 1.1.2011 in Kraft treten. Eventuell kann eine Einigung noch gefunden werden, die dann rückwirkend gelten muss.
Der DGB hat auch gegen die geplante Neuregelung verfassungsrechtliche Bedenken und dazu auch ein Gutachten veröffentlicht. Kritisiert werden die Ermittlung der Regelbedarfe und das Bildungspaket.
Der DGB rät dazu, gegen die Leistungsbescheide ab 1.1.2011 Widerspruch einzulegen und Anträge auf Vorläufigkeit der weiteren Bescheide zu stellen. Er stellt dazu Musterschreiben zur Verfügung.
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