Allgemein | Neuss | Pressemitteilungen
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 1. April 2014
Die Kanzlei Szary, Breuer, Westerath und Partner vertritt mehrere Schützen aus dem Rhein-Kreis Neuss, die sich gegen undemokratische Praktiken in ihren Vereinen zur Wehr setzen wollen. „Wir werden dagegen klagen, dass die Schützenkönige ausgeschossen statt demokratisch gewählt werden,“ kündigt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp an. Es sei vereinsrechtlich nicht tragbar und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, das Königsamt […]
Allgemein | Kaarst | Krefeld | Mönchengladbach | Neuss | Pressemitteilungen
Barbara Stromberg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) am 21. September 2012
Mehr als 1200 Läufer sind beim 1. RUN & FUN Firmenlauf in Mönchengladbach an den Start gegangen. Auch die Kanzlei Szary, Breuer, Westerath & Partner zeigte sich von der sportlichen Seite. 19 Läufer, das entspricht etwa der Hälfte der Mitarbeiter, aus allen vier Standorten waren dabei. Die Ergebnisse machen alle stolz: In drei Teams haben […]
Kaarst | Mönchengladbach | Neuss | Sozialrecht
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 22. Mai 2012
Das BSG (AZ: B 4 AS 109/11 R) hat die Entscheidung des Landessozialgerichts NRW zur angemessenen Wohnungsgröße bei Bezug von Arbeitslosengeld II in NRW bestätigt. Zu dieser Entscheidung mehr hier. Für Ein-Personen-Haushalte ist dementsprechend von einer angemessenen Wohnungsgröße von bis zu 50 qm auszugehen. Bisher waren die Jobcenter von einer angemessenen Größe von 45 qm […]
Neuss
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 2. Oktober 2010
Wegen steigendem Arbeitsaufkommen in unserem Neusser Büro, Büchel 12-14, suchen wir, Szary, Breuer, Westerath & Partner Rechtsanwälte, dort ab sofort eine(n) Auszubildende(n) zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Wir sind eine führende Rechtsanwaltskanzlei am linken Niederrhein – mit Büros in Mönchengladbach, Kaarst, Neuss und Krefeld. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des […]
Mietrecht | Neuss
Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 14. November 2008
In Gewerbemietverträgen wird zunehmend versucht, die Minderungs-, Aufrechnungs-,Zurückbehaltungs- und Gewährleistungsrechte des Mieters von Beginn an vollständig oder zu einem wesentlichen Teil auszuschließen, z.B. durch Formulierungen, nach denen Minderungs-oder Schadensersatzansprüche darauf beschränkt sein sollen, daß ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters vorliegt. Derartiger Vertragsgestaltung hat der Bundesgerichtshof in zwei jüngeren Entscheidungen ( Urt. vom […]