Goldkamp kündigt Klagen gegen Schützenvereine an
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 1. April 2014Die Kanzlei Szary, Breuer, Westerath und Partner vertritt mehrere Schützen aus dem Rhein-Kreis Neuss, die sich gegen undemokratische Praktiken in ihren Vereinen zur Wehr setzen wollen. „Wir werden dagegen klagen, dass die Schützenkönige ausgeschossen statt demokratisch gewählt werden,“ kündigt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp an.
Es sei vereinsrechtlich nicht tragbar und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, das Königsamt durch Schießen zu ermitteln. „Diese martialische Prozedur tritt die Rechte der Bewerber und der einfachen Schützen mit Füßen und setzt die Zuschauer unnötigen Gefahren aus,“ so Goldkamp.
Seine Kanzlei vertrete mehrere Schützen, die sehr gerne einmal König werden wollen, beim Schießwettbewerb jedoch keine Chancen für sich sehen. Namen will Goldkamp nicht nennen und beruft sich auf die anwaltliche Schweigepflicht. Auch zu Spekulationen, es handele sich um zwei Komiteemitglieder und einen Major, will er sich nicht äußern.
Als erstes soll der Neusser Bürger-Schützen-Verein verklagt werden. „In Neuss wird durch die Kür des Schützenkönigs auch entschieden, wer Nachfolger von Bürgermeister Herbert Napp werden darf,“ erklärt Goldkamp die besondere Brisanz.
Hinweis: Bei dieser Meldung handelt es sich um einen Aprilscherz!
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