Streit der Gerichte: Haftung für offenes WLAN?
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 22. Juli 2008Der Inhaber eines ungesicherten WLAN-Anschlusses haftet für Schäden, die Dritten durch den Missbrauch dieses Anschlusses entstehen, entschied das Landgericht Düsseldorf am 16.07.2008, Az. 12 O 195/08. Das Gericht bestätigte damit drei einstweilige Verfügungen, die der Rapper Bushido wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gegen Anschlussinhaber erwirkt hatte.
Den Anschlussinhabern wurde vorgeworfen, über Internet-Tauschbörsen illegal Musik von Bushido heruntergeladen zu haben. Obwohl die Anschlussinhaber vortrugen, zur fraglichen Zeit nicht zu Hause gewesen zu sein und auch keine Software für Tauschbörsen zu besitzen, sah das Gericht sie in der Haftung, da ihre WLAN-Anschlüsse ungesichert waren und somit von Dritten missbraucht werden konnten. Nach Ansicht des Gerichts hätten sie ihr WLAN durch Verschlüsselung oder andere Maßnahmen sichern müssen.
Die Entscheidung steht im Gegensatz zu einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 01.07.2008, welches eine generelle Verpflichtung zur Sicherung eines WLANs ablehnte.
Die uneinheitliche Rechtssprechung bedeutet für alle Beteiligten Unsicherheit. Hinzu kommt, dass aufgrund der von den Gerichten veranschlagten hohen Streitwerten im Falle eines Rechtsstreits ein erhebliches Prozesskostenrisiko besteht.
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