Sorgerecht gegen den Willen der Mutter
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 7. März 2011Mandantenfrage: » Kann ich als Vater gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht für mein uneheliches Kind bekommen?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber den entsprechenden Paragraphen 1662a GB neu regeln muss. Voraussichtlich wird die Gesetzesänderung dazu führen, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes die gemeinsame (oder unter engen Voraussetzungen auch die alleinige) elterliche Sorge bei Gericht beantragen kann.
Schon im Vorfeld der künftigen Gesetzesänderung können Väter nichtehelicher Kinder die Übertragung der elterlichen Sorge beantragen, ohne dass Gründe für einen Sorgerechtsentzug gemäß § 1666 BGB vorliegen. Voraussetzung ist, das dies dem Kindeswohl entspricht.
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