Skiunfall: Juristische Konsequenzen für Althaus?
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 3. Januar 2009Der tragische Zusammenstoß in Österreich könnte für Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus noch juristische Folgen haben. In Betracht kommen der Straftatbestand fahrlässiger Tötung sowie Schadensersatzansprüche der Angehörigen der bei dem Unfall verstorbenen Frau.
Nach einem von der Polizei veröffentlichten Foto ereignete sich der Unfall hinter einem Absperrnetz, und zwar im Bereich der von der Frau befahrenen Piste. Darüber hinaus sollen beide Skifahrer, d.h. auch Althaus, zum Zeitpunkt des Zusammenpralls 50 km/h gefahren sein.
Die Staatsanwaltschaft Leoben soll Ermittlungen eingeleitet haben. Sofern sich erhärtet, dass Althaus in die Piste der Frau eingefahren oder mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren ist, kann dies zum Vorwurf des Straftatbestandes der fahrlässigen Tötung und auch zu Schadensersatzansprüchen gegen Althaus führen.
Nach einer Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofes vom 29.04.1986, Az. 11Os70/86, sind beim Skifahren die Regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) zu beachten. Diese seien „Beurteilungsmaßstab für fahrlässiges Handeln beim Skifahren“, so die OGH-Richter.
Die fahrlässige Tötung ist in § 80 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe können verhängt werden, in besonders gefährlichen Fällen gemäß § 81 auch bis zu drei Jahre. Nicht einschlägig sind die Paragrafen, wenn der tödliche Unfall allein auf das Verschulden der Verstorbenen zurückzuführen ist.
Hat Althaus allerdings durch eine Sorgfaltspflichtverletzung zu dem Unfall beigetragen, kann dies zur Strafbarkeit führen, selbst wenn das überwiegende Verschulden bei der Verstorbenen lag. In einem solchen Fall könnten auch Schadensersatzansprüche ihrer Angehörigen bestehen, z.B. für den Unterhalt der Kinder.
Liegt ein erhebliches oder überwiegendes Mitverschulden der Verstorbenen vor, wird dies strafmildernd zu berücksichtigen sein und reduziert auch die Höhe etwaiger Schadensersatzansprüche.
Trotz der Brisanz, die solche juristischen Wertungen im Vorfeld des thüringischen Landtagswahlkampfes haben mögen, sollte man sich vor Augen führen, wie schnell man selbst durch eine kleine Unachtsamkeit in eine ähnliche Situation geraten kann.
Anwaltlich zu raten wäre in einem solchen Fall zunächst, sich mit Spontanaussagen am Unfallort und Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden zurück zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn man unter Schock steht oder in anderer Weise durch den Unfall gesundheitlich beeinträchtigt ist.
Tipps für das Verhalten nach einem Unfall:
- Begehen Sie keine Unfallflucht!
- Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab!
- Sichern Sie die Unfallstelle und versorgen Sie die Verletzten!
- Sichern Sie Beweismittel! Notieren Sie sich die Daten der anderen Unfallbeteiligten und Zeugen! Machen Sie Fotos, z.B. mit der Handykamera! Falls Sie verletzt wurden oder sich unwohl fühlen, lassen Sie sich ärztlich untersuchen und ggf. ein Attest ausstellen!
- Melden Sie den Unfall umgehend Ihrer Versicherung!
- Treten Sie Ihre Ansprüche nicht ab, auch wenn Ihnen eine kostenlose Unfallregulierung angeboten wird. Solche Angebote sind oft zu Ihrem Nachteil!
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