Verkehrsrecht

Schwarzes Messfoto = Bußgeldbescheid angreifbar

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 8. Mai 2018

Wer geblitzt wird, darf ein belichtetes Foto erwarten. Ein schwarzes Messbild ist keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung.

Ein Autofahrer war mit dem Messgerät ESO ES 3.0 geblitzt worden. Das Oberlandesgericht Bamberg stellte fest, dass das Messfoto schwarz war. Fahrzeug und Fahrer waren nur auf einem weiteren Foto erkennbar, das mit einer ungeeichten Zusatzfotoeinrichtung aufgenommen worden war.

Gerichte akzeptieren keine schwarzen Fotos

Die Richter zweifelten bei dieser Unregelmäßigkeit, ob das standardisierte Messverfahren korrekt angewandt worden war. Sie entschieden, es ist „nicht gestattet … eine … komplett schwarze ‚Abbildung‘ der geeichten Fotoeinrichtung, die nur die eingeblendeten Daten, sonst aber keinerlei visuelle Informationen enthält, vollständig durch ein Foto der ungeeichten funkgesteuerten Zusatzfotoeinrichtung zu ersetzen“ (Beschluss vom 15.12.2017 – 2 Ss OWi 1703/17).

Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf akzeptierte eine Schwarzbild-Messung nicht: „Ein schwarzes Messfoto bildet für das Gericht keine hinreichende Nachprüfungsgrundlage. Das durch eine ungeeichte Fotoeinrichtung erstellte Foto ist keine geeignete Grundlage für diese Prüfung.“ (Beschluss vom 04.10.2016 – IV-2 RBs 145/16).

Tipps

Wenn mit dem Blitzerfoto etwas nicht in Ordnung ist, sollte man im Zweifel Einspruch einlegen und die Fotos vergrößert und mit eingeblendeten Messdaten anfordern.

Zudem sollte man prüfen, ob das Foto von einer geeichten Kamera stammt. Moderne Messsysteme bestehen aus verschiedenen Teilen und haben Anschlussmöglichkeiten. Nicht immer sind alle Komponenten korrekt geeicht.

Auch verschwommene Fotos oder Fotos, in denen der Fahrer verdeckt oder nicht erkennbar sind, können dazu führen, dass die Messung nicht vorgeworfen werden kann.

Wenn Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen, Sie zu verteidigen und die Messung zu überprüfen, kommen Sie an die erforderlichen Fotos und Unterlagen. Denn Rechtsanwälte sind berechtigt, die Ermittlungsakte einzusehen. Wenn es um Punkte oder ein Fahrverbot geht, kann sich das lohnen.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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