Verkehrsrecht

Blitzer-Marathon: Geblitzt – was nun?

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 10. Oktober 2013

So verhalten Sie sich richtig, wenn Sie geblitzt werden. Oft kann das Messfoto nicht ohne weiteres zugeordnet werden. Manchmal kommt es bei Geschwindigkeitsmessungen auch zu Unregelmäßigkeiten. Selbst richtige Messungen können dann unverwertbar sein.

Zuordnung zum Fahrzeug: komplettes Messfoto erforderlich

Oft wird im Anhörungsbogen nur ein kleiner Ausschnitt des Messfotos abgebildet oder gar kein Messfoto übersandt. Doch nur anhand des kompletten Fotos ist sichtbar, ob sich im Messbereich noch ein weiteres Fahrzeug befand und die Messung möglicherweise falsch zugeordnet wurde.

Zuordnung zum Fahrer: Schweigerecht

Im Anhörungsbogen fordert die Bußgeldbehörde auf, den Fahrer zu nennen und sich zum Vorwurf zu äußern. In vielen Fällen ist der Fahrzeughalter nicht verpflichtet, auszusagen, wer als Fahrer auf dem Foto erkennbar ist. Das Schweigerecht greift z.B., wenn der Angeschriebene selbst gefahren ist oder wenn ein naher Angehöriger gefahren ist. Oft gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Aber Vorsicht: Unter Umständen kann die Fahrerlaubnisbehörde nach Verfahrenseinstellung ein Fahrtenbuch anordnen.

Unregelmäßigkeiten bei der Messung und im Verfahren

Angreifbar ist eine Messung auch, wenn der Messvorgang oder das Verfahren von den vorgegebenen Standards abweichen. Zu prüfen sind z.B. die korrekte Eichung, Einrichtung und Bedienung des Geräts, Besonderheiten der Messstelle, etwaige Formfehler und Verjährung. Eine solche Überprüfung ist durch einen Rechtsanwalt, der die Ermittlungsakte zur Einsicht anfordern kann, und einen technischen Sachverständigen möglich.

Kritische Messmethoden

Bei manchen Messmethoden wird die genaue Funktionsweise des Gerätes vom Hersteller als „Betriebsgeheimnis“ unter Verschluss gehalten, z.B. vom ESO ES 3.0. Das ist kritikwürdig, weil der Messvorgang dann nicht nachvollziehbar ist.

Kosten

Die Sichtung und Prüfung der Akte durch einen Rechtsanwalt kostet rund 350 Euro Gebühren. Die technische Prüfung der Messung durch einen Sachverständigen kostet ca. 500-1.000 Euro. Die Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten werden bei vorhandenem Verkehrsrechtsschutz von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Überprüfung

Wenn wir für Sie eine Überprüfung vornehmen sollen, lassen Sie uns bitte mit einer entsprechenden Nachricht die bisherige Korrespondenz zukommen. Die Unterlagen können Sie uns auch per Fax 02131/7181919 oder per Mail ne@szary.de als PDF übersenden. Wir bestellen uns dann für Sie und nehmen Akteneinsicht. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Kontaktdaten E-Mail/Telefon und – falls vorhanden – Ihre Rechtsschutzversicherung anzugeben.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
02131/71819-0

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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