Schutz vor langen Gerichtsverfahren
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 8. April 2010Die Bundesregierung will eine Verzögerungsrüge und Wiedergutmachungsleistungen bei überlangen Verfahren von Gerichten und Staatsanwaltschaften einführen. Aber auch Rechtsanwälte können dazu beitragen, Verfahren zu verkürzen.
Pläne der Bundesregierung
Nach den von der Süddeutschen Zeitung berichteten Plänen des Bundesjustizministeriums sollen Bürger bei überlanger Verfahrensdauer künftig eine Verzögerungsrüge erheben können und Anspruch auf eine Wiedergutmachungsleistung von 100 Euro pro Monat erhalten. Besonders langsam arbeitende Gerichte würden im Bundesanzeiger angeprangert.
Mit der Regelung sollen Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention realisiert werden, die in Artikel 6 den Bürgern ein faires Verfahren und in Artikel 13 eine nationale Beschwerdeinstanz gewährt.
Durch die Wiedergutmachungsleistung soll Druck auf die Bundesländer ausgeübt werden, zusätzliches Personal in der Justiz einzustellen. Kosteneinsparungen beim Justizpersonal würden sich wegen der dann fälligen Wiedergutmachungsleistungen bei überlangen Verfahren nicht mehr lohnen.
Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung
Die Dauer eines Verfahrens hängt nicht nur von Gerichten und Behörden ab. Auch Verfahrensbeteiligte haben die Möglichkeit, einen Gerichtsprozess zu beschleunigen.
Hierzu zählt z.B., Stellungnahmefristen nicht auszuschöpfen, sondern möglichst zügig zu antworten.
Darüber hinaus sollte sich der schriftsätzliche Vortrag auf die entscheidenden Streitpunkte beschränken und nicht Nebenkriegsschauplätze auswalzen.
Zudem sollte, wo sinnvoll und möglich, von prozessualen Maßnahmen der Beschleunigung Gebrauch gemacht werden, z.B. Mahnverfahren, Urkundsprozess, schriftliches Verfahren, Vergleichsschluss.
Für einen zügigen Gerichtsprozess ist also wichtig, dass der Rechtsanwalt den Sachverhalt selbst verstanden hat, über rechtliche Fachkenntnisse verfügt und auf ein gut ausgestattetes Büro zurück greifen kann.
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