Schmerzensgeld: Nicht erkannter Darmkrebs aufgrund unterlassener Darmspiegelung
Rechtsanwalt Tobias Freymann am 15. Januar 2024OLG Braunschweig, Urt. v. 12.04.2019, Az.: 9 U 129/15
Schmerzensgeld: 70.000,00€
Hintergrund: Arzt (Internist) verzichtete auf Darmspiegelung trotz zum Teil heftiger Blutungen der Patientin aus dem Anus. Darmkrebs wurde erst etwa 9 Monate später als „Zufallsbefund“ im Krankenhaus entdeckt, als sich die Patientin dort wegen eines anderen Leidens in Behandlung befand. Leider hatte sich bereits Metastasen in der Leber entwickelt. Es schloss sich eine vermeidbare erhebliche Leidenszeit an, die schließlich zum Tod der Patientin führte. Den Erben der Patientin wurde mit Schmerzensgeld und (eigener) Schadensersatz zugesprochen.
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