Schmerzensgeld bei nicht erkannten Darmkrebs wegen unterlassener Darmspiegelung
Rechtsanwalt Tobias Freymann am 30. August 2022OLG Braunschweig, Urt. v. 12.04.2019, Az.: 9 U 129/15
Schmerzensgeld: 70.000,00 €
Behandlungsfehler: Nicht rechtzeitig erkannter Darmkrebs wegen unterlassener Darmspiegelung
Hintergrund: Infolge der unterlassenen Darmspiegelung trotz zum Teil gewichtiger Anhaltspunkte für eine solche Behandlungsmethode (z.T. heftige rektale Blutungen), wurde der Darmkrebs erst neun Monate später, bei der Behandlung aufgrund eines anderen Leidens der Patientin entdeckt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Krebs allerdings bereits Metastasen in der Leber entwickelt. Der Senat machte in seiner Entscheidung deutlich, dass der Schmerzensgeldanspruch nicht durch ein Mitverschulden der Patientin gemindert sei, da diese zuvor bei dem Internisten wegen ihrer rektalen Blutungen abschließend behandelt worden sei und hierfür auch eine Diagnose erhalten habe, die gerade nicht auf Krebs lautete. Auf diese Diagnose habe die Patientin eine Zeit lang vertrauen dürfen, weshalb sie nicht dazu angehalten war, erneut einen Arzt aufzusuchen. Das OLG sprach den Hinterbliebenen der Patientin aus diesen Gründen ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 € sowie Schadensersatz zu.
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