Schmerzensgeld: Kniefraktur nach Rodelunfall
Rechtsanwalt Tobias Freymann am 15. Januar 2024OLG München, Urt. v. 23.02.2022, Az.: 7 U 1195/21
Schmerzensgeld: 15.000,00€
Hintergrund: Der Beklagte fuhr mit einer Zeugin auf einem Schlitten bergabwärts in Richtung See. Dabei sah er den Kläger vor sich den Berg aufsteigen. Er wollte ihm ausweichen und bremste, allerdings kam es dennoch zu einer Kollision. Folge von der Kollision war eine Kniefraktur des Klägers. Der Senat des Oberlandesgerichts befand ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 15.000,00 € für angemessen. Der Kläger trug bleibende Verletzungen in Form von u.a. dauerhaften Bewegungsbeeinträchtigungen davon.
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