Schmerzensgeld: Armlähmung des Kindes durch Geburtstrauma
Rechtsanwalt Tobias Freymann am 20. Februar 2024OLG Köln, Urt. V. 23.01.2019, Az.: 5 U 69/16
Schmerzensgeld: 30.0000,00 €
Hintergrund: Ein neugeborener Junge erlitt durch einen Zug am Plexus brachialis beim Geburtsvorgang eine Armplexusparese. Das Kind trug bleibende Beeinträchtigungen davon in Form einer dauerhaft bleibenden mangelnden Kraft und mangelnden Geschicklichkeit des betroffenen Arms. Zudem bleibt die Außenrotation des Armes dauerhaft eingeschränkt. Das Kind ist durch die Notwendigkeit von regelmäßigen Arztbesuchen und Physiotherapie in seiner Kindheit belastet. Der Senat des Oberlandesgerichts befand einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 30.000,00 € für angemessen.
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