Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens 2. Teil
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 13. April 2010Der Bundesrat möchte erneut das Gerichtsvollzieherwesen reformieren, also privatisieren. 2007 ist dies bereits einmal gescheitert.
Damals habe ich dazu hier bereits meine Meinung geschrieben. An dieser hat sich nichts geändert.
Der Bundesrat geht in seinem Gesetzentwurf davon aus, dass „durch den Abbau der Subventionierung der Tätigkeit der Gerichtsvollzieher“ rund 198 Mio. € jährlich gespart werden könnten. außerdem könne man 113 Mio. € Umsatzsteuer kassieren.
Selbstverständlich wären dann die Gebühren der Gerichtsvollzieher erheblich zu erhöhen, damit diese kostendeckend arbeiten können.
Subventionierung? Gerichtsvollzieher üben staatliche Gewalt aus, um die Entscheidungen der Justiz durchzusetzen. Das ist eine hoheitliche Aufgabe. Käme jemand auf die Idee, zu sagen, die Polizisten werden mit ihren Bezügen subventioniert?
Vielleicht sollte der Rest der Justiz auch gleich mit privatisiert werden, Richter würden dann auch zu „Beliehenen“. Warum nicht auch der Strafvollzug.
Man müsste dann natürlich noch Richterkammern und Gefängnisbetreiberkammern einrichten, so wie der Gesetzentwurf des Bundesrates die Bildung von Gerichtsvollzieherkammern vorsieht, die wiederum von den Justizministerien übberwacht werden. Bürokratieabbau geht anders.
Meine Hauptbefürchtung ist allerdings, dass sich Gläubiger zukünftig die Zwangsvollstreckung schlicht nicht mehr leisten können oder jedenfalls die Kosten scheuen, so dass nicht mehr so oft versucht wird, die Urteile durchzusetzen (außer natürlich man erhält Prozesskostenhilfe, dann ist´s ja kein Problem). Aufgrund dieser Überlegung kann man natürlich dann dazu kommen, seine Ansprüche gar nicht erst gerichtlich klären zu lassen. Das kostet ja schließlich auch schon.
Bekommen das dann ausreichend viele Schuldner mit, können wir die Zahlungsmoral vergessen. Das kann wiederum dazu führen, dass sich unseriöse Methoden der Forderungsbeitreibung verbreiten.
Für diese braucht man ja auch kein Urteil. Sollte die Entlastung der Gerichte auf diesem Weg das eigentlich Ziel des Bundesrates sein?
Ich hoffe mal, dass das nicht so ist und außerdem hoffe ich, die Idee des Bundesrates setzt sich auch diesmal nicht durch.
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