Steuerrecht | Strafrecht

Post von der Steuerfahndung – was nun?

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 23. November 2017

Flattert ein Schreiben der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra, auch Straf- und Bußgeldsachenstelle, StraBu) des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung ins Haus, heißt das: Alarmstufe rot!

In dem Schreiben wird informiert, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, wegen des Verdachts, Steuern hinterzogen zu haben.

Wie kommt es zu einem Steuerstrafverfahren?

Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung werden eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht besteht, also Anhaltspunkte, dass eine Steuerstraftat vorliegen könnte. Solche Anhaltspunkte können sich für die Steuerfahndung zum Beispiel ergeben aus

  • Betriebsprüfungen, auch bei anderen Unternehmen,
  • Ermittlungen in anderen Fällen und Auswertung von der Finanzverwaltung zugänglichen Daten,
  • Anzeigen, auch anonymen Anzeigen, etwa von ehemaligen Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder Ehepartnern.

Wie wird Steuerhinterziehung bestraft?

Der Regelstrafrahmen für Steuerhinterziehung sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor (§ 370 Abs. 1 AO).

Nach der Rechtsprechung des BGH soll bei Hinterziehungsbeträgen von mehr als 100.000 Euro eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Bei Hinterziehungsbeträgen von mehr als 1 Mio. Euro soll diese Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt, sondern vollstreckt werden.

Doch neben der eigentlichen Strafe drohen weitere Folgen, die weit schmerzhafter sein können:

Beispielsweise können Waren und Beförderungsmittel eingezogen werden (LKW mit Ladung, § 375 Abs. 2 AO).

Beteiligte einer Steuerhinterziehung können für den eingetretenen Schaden persönlich in Haftung genommen werden (§ 71 AO).

Wie ermittelt die Steuerfahndung?

Die Steuerfahndung sammelt Beweise und dokumentiert die Ermittlungen in einer Ermittlungsakte.

In der Theorie soll sie sowohl Belastendes als auch Entlastendes zusammentragen. In der Praxis sind die Beamten oft von einem Belastungseifer motiviert. Das kann dazu führen, dass in der Ermittlungsakte fehlende Belastungsbeweise durch Mutmaßungen ersetzt und Entlastungsbeweise ausgeblendet werden.

Welche Ergebnisse kann das Ermittlungsverfahren haben?

Die Steuerfahndung muss das Verfahren einstellen, wenn sich der Verdacht nicht erhärtet.

Anderenfalls erhebt sie Anklage oder beantragt einen Strafbefehl.

Die Steuerfahndung kann das Ermittlungsverfahren auch gegen Auflage – meist eine Geldauflage – einstellen. Lässt sich der Beschuldigte darauf ein und zahlt den verlangten Betrag, endet damit das Strafverfahren. Der Beschuldigte gilt hinsichtlich des Vorwurfs als nicht vorbestraft.

Verteidigung

Je früher der Beschuldigte das Ermittlungsverfahren beeinflusst, desto größer sind die Handlungsspielräume. Beispielsweise ist die Schlussbesprechung einer Betriebsprüfung eine gute Gelegenheit, eine tatsächliche Verständigung zu vereinbaren.

Ein Rechtsanwalt hat das Recht, für den Beschuldigten Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen und die der Steuerfahndung vorliegenden Beweise zu sichten. Erst durch diese Möglichkeiten wird der Beschuldigte in die Lage versetzt, auf Augenhöhe mit der Steuerfahndung zu verlangen.

Gravierenster Fehler ist in der Regel, wenn Beschuldigte nicht von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und Erklärungen abgeben, die zum Bumerang werden. Viele Beschuldigte versuchen, Vorgänge zu erläutern und sich zu entlasten. Häufig liefern sie ungewollt erst dadurch die entscheidenden Informationen für ihre Verurteilung.

Deshalb gilt: erst Schweigen und Akteneinsicht abwarten.

Auch rechtlich ergeben sich nach der Akteneinsicht oft Verteidigungsansätze, zum Beispiel:

Nach der Rechtsprechung des OLG Köln (Urteil vom 31.01.2017 – III-1 RVs 253/16, NZWiSt 2017, 317) kann der Steuerpflichtige die Finanzbehörde nicht in Unkenntnis lassen, wenn diese tatsächlich über die für die Steuerfestsetzung wesentlichen Umstände informiert ist.

Ein zusammenveranlagter Ehegatte ist nicht schon deshalb Mittäter, weil er eine Steuererklärung mit falschen oder unvollständigen Angaben seines Ehepartners unterschreibt (OLG Karlsruhe NJW 2008, 162).

Kosten

Wir rechnen Verteidigungen im Steuerstrafrecht mit Stundenhonorar ab. So sind die Kosten transparent und beherrschbar.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
02131/71819-0

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert