Erbrecht

Patientenverfügung möglichst individuell ausgestalten

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 2. April 2007

Der Deutsche Bundestag debattiert derzeit, wie die Patientenverfügung einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden kann.

Umstritten ist vor allem, wie stark die Bindungswirkung der Patientenverfügung sein soll. Klar ist – und das gilt schon heute – sie ist jedenfalls nicht unbeachtlich.

Schwierigkeiten bereitet es, wenn die Patientenverfügung schon lange zurück liegt oder unpräzise formuliert wird. Daher lohnt es sich, bei der Erstellung die Unterstützung von Ärzten und Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen und die Verfügung regelmäßig zu aktualisieren. In jedem Fall sollte eine Patientenverfügung wohldurchdacht errichtet und sorgfältig formuliert werden. Anhaltspunkte für die notwendigen Vorüberlegungen finden sich z.B. auf den Seiten des Bundesjustizministeriums und der Evangelischen Kirche zur Patientenverfügung.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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