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OLG München: Eltern müssen Kindern nicht Urheberrechtslage erklären

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 24. Dezember 2008

Weihnachten, ein Fest der Familien: Pünktlich zum Heiligen Abend berichtet die Süddeutsche Zeitung über ein besonderes „Geschenk“ des Oberlandesgerichts München für Eltern.

Viele Rechteinhaber versuchen, bei Urheberrechtsverletzungen durch Kinder deren Eltern in die Haftung zu nehmen. Dies wurde u.a. damit begründet, dass die Eltern die Kinder über das Urheberrecht aufklären müssten und Verstöße der Kinder auf Aufklärungs- oder Aufsichtspflichtverletzungen der Eltern zurückzuführen seien.

Mit dem OLG München hat nun ein weiteres Gericht dieser Haftungskonstruktion eine Absage erteilt. Der Vorsitzende des 6. Zivilsenats äußerte laut des SZ-Berichts in einer mündlichen Verhandlung, dass den Eltern nicht abverlangt werden könne, den Kindern die Urheberrechtslage im Einzelnen zu erklären. Denn diese sei „nach den ständig wechselnden Änderungen des Gesetzes derart kompliziert und unübersichtlich, dass von einem nicht auf Urheberrechtsfragen spezialisierten Mitbürger nicht erwartet werden kann, diese auch nur halbwegs richtig erläutern zu können.“

Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine in mündlicher Verhandlung geäußerte Rechtsauffassung des Gerichtes handelt. Ein Beschluss oder Urteil ist nicht ergangen, da sich die Parteien in Vergleichsverhandlungen befinden. Schließlich kommt noch eine Haftung des Kindes selbst in Betracht.

Aktenzeichen: 6 U 3881/08

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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