Pressemitteilungen | Verkehrsrecht

Neusser Polizei blitzt mit umstrittenem Messgerät

Internetredaktion am 30. April 2013

Die Kreispolizeibehörde Neuss blitzt seit neuestem mit dem Messgerät ESO ES 3.0. Das Gerät ist mobil und flexibel einsetzbar. Doch die Messmethode ist umstritten.

Zur Messung wird ein Sensorkopf am Straßenrand aufgestellt. Dieser wird mit weiterer Messtechnik und einer Kamera verbunden. Im Sensorkopf sind fünf Sensoren verbaut. Drei Sensoren messen Helligkeitsänderungen, woraus die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs errechnet wird. Zwei Sensoren messen den Abstand des gemessenen Fahrzeugs. Dadurch soll eine korrekte Zuordnung der Messung auch auf mehrspurigen Fahrbahnen gewährleistet werden.

Bei Rechtsanwälten stößt das Verfahren auf Kritik. „Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Gerät seine Messergebnisse berechnet. Der Hersteller hält die genaue Funktionsweise des Geräts und die Rechenschritte der Software geheim,“ erklärt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp von der Neusser Kanzlei Szary, Breuer, Westerath und Partner. Er vertritt als Fachanwalt für Verkehrsrecht bundesweit Betroffene.

Jüngst erstritt er in einem ESO-Fall vor dem Amtsgericht Bottrop einen Freispruch (Az. 29 OWi-43 Js 1796/12-803/12). Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hatte Unregelmäßigkeiten festgestellt. In seinem Gutachten führte er aus, dass „die geeichte Seitenabstandsmessung nicht ordnungsgemäß funktioniert hat. […] Darüber hinaus wurden möglicherweise die Messsensoren des Messgerätes durch die aus östlicher Richtung und damit direkt einstrahlende Sonneneinstrahlung beeinflusst bzw. überblendet.“

Trotz der Kritik halten viele Gerichte und Behörden am Einsatz des Geräts fest. Betroffene haben nur eine Chance, wenn sie konkrete Unregelmäßigkeiten bei der Messung aufdecken. Goldkamp sieht den Mandatszulauf durch das umstrittene Gerät mit gemischten Gefühlen: „Verkehrspolitisch und rechtsstaatlich fände ich es besser, auf transparente und akzeptierte Messverfahren zu setzen.“

Internetredaktion
Kostenlose Sofort-E-Mail an Internetredaktion
Tel. 02131/718190

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert