Heute: EU-Verbraucherrechte geändert
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 13. Juni 2014Am 13.06.2014 ist die neue EU-Verbraucherrichtlinie in Kraft getreten. Es bringt einige Änderungen mit sich, die Verbraucher beachten sollten, wenn sie keine böse Überraschung erleben wollen. Ab sofort können Versandhändler den Kunden beim Widerruf die Rücksendekosten auferlegen. Das Widerrufsrecht kann nur noch durch „Erklärung gegenüber dem Unternehmer“ (§ 355 Abs. 1 Satz 2 BGB) ausgeübt werden, aus der der Wille zum Widerruf „eindeutig“ hervorgehen muss. Die bloße Rückgabe – wie beim bisherigen Rückgaberecht – reicht nicht mehr aus.
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