Baurecht | Immobilienrecht | Mietrecht

Neue Energieeinsparverordnung (EnEV) bringt den Energiepass

Rechtsanwalt Ralf Klingen am 15. Oktober 2007

Am 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Danach müssen Hauseigentümer stufenweise ab dem 1. Juli 2008 ihren Käufern oder Mietern auf Verlangen einen Energieausweis („Energiepass“) vorlegen.

Bei Bestandsgebäuden besteht grundsätzlich bis zum 30. September 2008 Wahlfreiheit zwischen zwei Varianten des Energieausweises. Während der so genannte Verbrauchsausweis lediglich das individuelle Heiz- und Nutzungsverhalten der Hausbewohner, nicht aber die Gebäudequalität widerspiegelt, wird bei dem Bedarfsausweis der energetische Zustand einer Immobilie ingenieurmäßig ermittelt. Hieraus kann der Hauseigentümer konkrete Modernisierungsempfehlungen ablesen.

Einen guten Einstieg und Antwort auf viele Fragen finden Sie bei Focus Online.

Rechtsanwalt Ralf Klingen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Ralf Klingen
Tel. 02131/9665-55

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert