Neue Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt und Kindergelderhöhung
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 28. Juli 2015Heute wurde die neue Düsseldorfer Tabelle vom OLG Düsseldorf veröffentlicht. Basierend auf dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags sind in dieser Tabelle, die bereits ab dem 01.08.2015 gilt, erhöhen sich die Bedarfssätze beim Kindesunterhalt.
Die Tabelle und auch die aktualisierten Leitlinien des OLG Düsseldorf finden Sie hier.
Zum 01.01.2016 wird die Düsseldorfer Tabelle erneut geändert. Dann wird wohl auch u.a. der Bedarf von Studierenden erhöht, wie das OLG Düsseldorf in einer Pressemitteilung ankündigt.
Auf die Bedarfssätze der Tabelle wird das Kindergeld angerechnet, bei Volljährigen vollständig, bei Minderjährigen zur Hälfte.
Achtung: Die Kindergelderhöhung ab Januar 2015 wird bis einschließlich Dezember 2015 nicht berücksichtigt. Barunterhaltspflichtigen kommt die Erhöhung also erst ab 2016 zugute. Das hat der Gesetzgeber ausdrücklich im Gesetz über die Nichtanrechnung rückwirkender Erhöhungen des Kindergeldes, Abs.3 geregelt.
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