Familienrecht

Änderung der Düsseldorfer Tabelle 2012: Höherer Selbstbehalt

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 5. Dezember 2012

Ab dem 01.01.2013 werden die Beträge, die Unterhaltsverpflichtete mindestens selbst behalten sollen (Selbstbehalt) erhöht. Die Erhöhung beträgt jeweils 50,00 €. Ausnahme: nicht Erwerbstätigen, die Kindern Unterhalt zahlen müssen, wird der Selbstbehalt um 30,00 € auf dann 800,00 € erhöht.

Die Erhöhung wird mit der Steigerung der Regelsätze  des SGB 2 (ALG II) begründet.

Ob die Unterhaltszahlungen angepasst werden müssen, kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Die Unterhaltsbeträge für Kinder werden zum Januar 2013 nicht erhöht.

Die Düsseldorfer Tabelle inkl. der Selbstbehaltsbeträge finden Sie hier:

DT-Stand_2013(PDF)

 

 

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld
Fachanwalt für Familienrecht
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Tel. 02131/9665-55

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