Neue „Düsseldorfer Tabelle“ ab 01.01.2020
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 16. Dezember 2019Das OLG Düsseldorf hat die neuen Werte der Düsseldorfer Tabelle vorgestellt.
Es erhöhen sich die Bedarfsbeträge zum Kindesunterhalt und auch zum Unterhalt von Studierenden.
Gleichzeitig werden die Selbstbehaltsbeträge der Unterhaltspflichtigen erstmals seit 2015 erhöht. Die Einzelheiten können der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
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