Erhöhung des Kindesunterhalt; Düsseldorfer Tabelle ab 2016
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 10. Dezember 2015Nachdem die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle bereits zum 01.08.2015 erhöht wurden, erfolgt zum 01.01.2016 eine erneute leichte Erhöhung.
Die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf und die neue Tabelle finden Sie hier.
Der Unterhaltsbedarf für Studierende, die nicht bei einem Elternteil leben, erhöht sich deutlich, da er seit 2011 nicht angepasst wurde.
Ab Januar 2016 wird dann auch wieder der tatsächliche Kindergeldbetrag angerechnet, bei Minderjährigen zur Hälfte, bei volljährigen Kinder vollständig.
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