Neue „Düsseldorfer Tabelle“ zum Januar 2019
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 12. Dezember 2018Das OLG Düsseldorf hat die „Düsseldorfer Tabelle“, die die Unterhaltsbedarfssätze von Kindern enthält, zum Januar 2019 angepasst.
Dabei wurden die Mindestunterhaltssätze entsprechend der Mindestunterhaltsverordnung angepasst. Dadurch kommt es zu leichten Erhöhungen der Bedarfssätze. Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe zum Beispiel steigt von 348,00 € auf 354,00 €.
Für volljährige Kinder erfolgt keine Änderung. Auch im Hinblick auf die Selbstbehaltsbeträge erfolgt keine Änderung.
Zu berücksichtigen ist auch, dass das Kindergeld zum 01.07.2019 steigt. Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern grundsätzlich zur Hälfte auf die Bedarfssätze angerechnet, bei volljährigen Kinder vollständig.
Die vollständige Tabelle finden Sie hier.
Die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf finden Sie hier.
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