Familienrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle 2011

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 30. November 2010

Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 1.1.2011 geändert.

Dabei werden im wesentlichen die Eigenbedarfsbeträge (Selbstbehalt) und die Bedarfskontrollbeträge erhöht.

Die Tabellensätze für den Kindesunterhalt bleiben unverändert.

Der Gesamtunterhaltsbedarf für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, wird auf 670,00 € erhöht (vorher 640,00 €).

Eine Zusammenfassung der Änderungen finden Sie hier, die neue Tabelle hier.

Die Änderungen stehen noch unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Existenzminimumbericht zustimmt.

Da die Tabellensätze unverändert bleiben, die Selbstbehaltsbeträge und die Bedarfskontrollbeträge aber erhöht werden, kann zu einer Reduzierung der zu zahlenden Unterhaltsbeträge führen. Unterhaltsverpflichteten kann daher nur eine Überprüfung geraten werden.

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld
Fachanwalt für Familienrecht
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Rechtsberatung:

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