Düsseldorfer Tabelle 2011: Änderungen möglich
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 29. Dezember 2010Zur neuen Düsseldorfer Tabelle 2011 hatte ich bereits kurz berichtet. Der Bundesrat hat dem Existenzminimumbericht bisher nicht zugestimmt.
Es ist möglich, dass Unterhaltsbeträge und/oder die Selbstbehaltsbeträge geändert werden müssen. Das ist davon abhängig, wie ein möglicher Kompromiss im Bereich der Hartz-IV-Beträge aussieht.
Der Sprecher des OLG Düsseldorf teilte Focus online mit, dass die neue Düsseldorfer Tabelle zunächst angewendet werden soll.
Die Regelungen der Tabelle gelten daher nur vorläufig. Rechtssicherheit für die Betroffenen kann so jedenfalls nicht erreicht werden.
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