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Mythos Unfallmitteilung – Ordnungsnummer 01 oder 02?

am 26. Juni 2019

Wenn nach einem Verkehrsunfall die Polizei zum Unfallort gerufen wird, füllt diese in der Regel die so genannte Unfallmitteilung aus. Hierzu macht sie sich ein Bild von der Situation vor Ort und spricht meistens mit den jeweiligen Beteiligten und mit ggf. vorhandenen Zeugen. Es wird das Datum und die genaue Bezeichnung der Örtlichkeit sowie der Unfallzeitpunkt eingetragen.

Welche Fahrzeuge und welche Personen waren beteiligt?

Zudem wird eingezeichnet, wo die Beschädigungen der Fahrzeuge liegen und meist auch eine Skizze angefertigt davon, wie sich nach den Erkenntnissen vor Ort, der Unfall aus Sicht der anwesenden Polizisten/innen ereignet haben dürfte. Ganz wichtig ist für uns vor allem, dass auch die Kennzeichen und die Daten der Beteiligten aufgenommen werden. Wenn vor Ort in der Aufregung vergessen wurde, diese zu erfragen und insbesondere die Kfz-Haftpflichtversicherungsdaten des Unfallgegners unbekannt sind, können wir dies mit den festgehaltenen Informationen herausfinden.

Was bedeuten die Ordnungsnummern 01 und 02 auf der Unfallmitteilung?

Die Unfallbeteiligten werden mit den Ordnungsnummern 01 und 02 in der Unfallmitteilung eingetragen. Die Ordnungsnummer 01 erhält derjenige, der nach Einschätzung der Polizei der (Haupt)unfallverursacher ist.

Oft kommen Mandanten zu uns in die Kanzlei mit der Unfallmitteilung und überschätzen deren Einfluss auf die Geltendmachung möglicher Ansprüche. Es ist nicht immer so, dass man als derjenige, der als 02 eingetragen wurde, automatisch problemlos seinen Schaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet bekommt. Umgekehrt ist es aber auch nicht der Fall, dass derjenige der als 01 eingetragen wurde, keine Chance hat etwaige Ansprüche durchzusetzen.

Ist die Unfallmitteilung ein wasserfester Beweis?

Grundsätzlich gilt: Die Unfallmitteilung ist ein Indiz von vielen, wenn bei divergierenden Schilderungen über den Unfallhergang, unklar ist, wie es zu der jeweiligen Kollision kam. Sie ist aber nicht das letztendlich ausschlaggebende Dokument.

Die Polizisten waren bei dem Unfall nicht dabei. Es kann durchaus vorkommen, dass sich nur die Perspektive des einen Unfallbeteiligten in deren Einschätzung niederschlägt oder ein Hergang skizziert wird, den keiner der Beteiligten so wahrgenommen hat.

Wenn es auf einen Gerichtsprozess hinausläuft, weil der Unfallhergang zwischen den Parteien streitig ist und außergerichtlich keine Lösung erzielt wird, wird letztendlich ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten eingeholt werden, um die tatsächliche Unfallkonstellation möglichst aufzuklären.

Die Unfallmitteilung wird immer in einen Prozess eingebracht werden von der Partei, für die sie positiv erscheint. Sie wird aber letztendlich nicht zu einer Entscheidung in die eine oder andere Richtung eines Gerichts führen.

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