Musterbrief gegen Internet-Abzocke
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 22. Januar 2008Immer wieder wenden sich Mandanten an uns, die nach dem Besuch einer scheinbar kostenlosen Internetseite eine Rechnung erhalten. Über dieses Thema haben wir schon hier und dort berichtet. Auch die Verbraucherzentralen haben eine Kampagne gegen die „Abofallen im Internet“ gestartet.
Wenn über die Entgeltlichkeit der Internetseite gezielt getäuscht wird, indem beispielsweise das Zustandekommen eines entgeltlichen Laufzeitvertrags verschwiegen oder im Kleingedruckten versteckt wird, kommt eine Vereinbarung entsprechenden Inhalts nicht zustande. In solchen Fällen ist zu empfehlen, keine Zahlungen zu leisten.
Zahlungsaufforderungen könnten mit folgendem Schreiben beantwortet werden:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die in Ihrem Schreiben vom … erhobene Forderung weise ich zurück.
Ich habe den von Ihnen behaupteten entgeltlichen Vertrag nicht abgeschlossen. Ein entgeltlicher Vertrag kommt nicht zustande, wenn über die Zahlungspflicht nicht oder nur an versteckter Stelle aufgeklärt wird (AG München, Urteil vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06, rechtskräftig). So verhält es sich auf der von Ihnen zitierten Internetseite.
Mit freundlichen Grüßen
…“
Achtung: Dieses Musterschreiben kann die notwendige Prüfung der Umstände des Einzelfalls nicht ersetzen. Als Betroffener sollte man daher anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Rechtsberatung:
Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.