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Abzocke mit scheinbar kostenlosen Internetseiten

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 21. November 2007

Die Seiten sind verschieden, die Masche ist gleich – und oft sind es dieselben schwarzen Schafe unter den Seitenbetreibern: Mit scheinbar kostenlosen Angeboten werden Internetnutzer in die Falle gelockt. Sie geben ihre Daten auf Internetseiten ein, die Auskunft über die Lebenserwartung oder Zugang zu Musikdownloads versprechen. Einige Zeit später bekommen Sie dann Post vom Anwalt mit der Behauptung, sie hätten ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen und sollten nun zahlen. (Siehe auch: Internet-Abzocke durch angebliche Abos)

SPIEGEL ONLINE und zitiert nun Überlegungen in der Politik, Vertragsschlüsse im Internet nur noch bei einer Bestätigung per E-Mail wirksam werden zu lassen. Dabei bietet auch die geltende Rechtslage in den meisten Fällen ausreichenden  Schutz. Ein wirksamer Vertragsschluss liegt in der Regel nicht vor, da nicht hinreichend deutlich auf die Entgeltlichkeit des Angebotes hingewiesen wird.

Der für einen wirksamen Vertragsschluss notwendige Rechtsbindungswille des Verbrauchers fehlt, wenn durch die der Gestaltung der Seite der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine unverbindliche Anmeldung, z.B. wenn die Kosten oder die Vertragsdauer in AGBs oder am unteren Seitenrand „versteckt“ werden. Ein so zustande gekommener „Vertrag“ ist unwirksam.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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