Internet-Abzocke durch angebliche Abos
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 18. März 2007Immer wieder versuchen unseriöse Internetanbieter, Seitenbesucher durch angeblich abgeschlossene kostenpflichtige Abos in die Falle zu locken. So wird durch scheinbar kostenlose Angebote, z.B. die Berechnung der Lebenserwartung, die Neugier der Besucher geweckt. Unter dem Anmeldebutton versteckt befindet sich dann ein Hinweis, dass ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wird. Der nichtsahnende Benutzer findet einige Tage später eine saftige Rechnung im Briefkasten.
Dieser Masche hat das Amtsgericht München (Urteil vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06, rechtskräftig!) jetzt einen Riegel vorgeschoben und die entsprechenden Klauseln für unwirksam erklärt. In der Pressemitteilung des Amtsgerichts München wird über die Urteilsbegründung berichtet:
Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt.
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